Aktuelles

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(Gesetzestext bei Charming Quark abgekupfert)

Ein Gedanke zu „Aktuelles“

  1. Das zielt sicher auf den bayerischen Ministerpräsidenten ab.

    Gut finde ich auch:
    „(2) Die Bekämpfung von Schmutz und Schund ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden.“
    (Art. 110 Bay. Landesverfassung)

    Dann mal los!

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